Gerne unterstütze ich Sie bei der Erstellung von Kinderschutz-, sowie Gewaltschutzkonzepten im Kontext, Kita, Schule, Hort oder Verein.

Ebenso bei den notwendigen sexualpädagogischen Konzepten, die wie der Kinder- und Gewaltschutz, zur Betriebserlaubnis nach  § 45 SGB VIII dazu gehören.

Sportvereine und Ehrenamtliche Gemeinschaften haben noch keine gesetzliche Verpflichtung für Kinder- und Gewaltschutzkonzepte, werden aber dazu angehalten diese vorzuhalten.

Hier unterstütze ich Sie ebenfalls sehr gerne und Hemmnis abbauend.